Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Claus Gulmann hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 5. November 1991 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, festzustellen, daß das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, daß es das Urteil des Gerichtshofes vom 24. Mai 1988 in der Rechtssache 307/86 nicht durchgeführt hat, und dem Königreich Belgien die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
(*) Originalsprache: Dänisch.
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