Schlußanträge des Generalanwalts
1 Die ersten Schlussanträge in dieser Rechtssache habe ich am 28. März 1996 vorgetragen. Mit Beschluß vom 2. Oktober 1996 hat der Präsident der Zweiten Kammer nach dem unerwarteten Tod des Richters und Berichterstatters F. A. Schockweiler die mündliche Verhandlung gemäß Artikel 61 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes wiedereröffnet.
2 Keiner der Beteiligten, der beim derzeitigen Verfahrensstand gemäß Artikel 20 der Satzung des Gerichtshofes mündliche Erklärungen abgeben kann, hat dies getan, weshalb keine neue Sitzung anberaumt wurde. Unter diesen Umständen habe ich meinen Schlussanträgen vom 28. März 1996 nichts hinzuzufügen.
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