Leitsätze
Schlüsselwörter
Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Schreiben der Kommission, mit dem ein Antrag auf Herabsetzung einer im Rahmen einer Entscheidung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln festgesetzten Geldbusse abgelehnt wird und in dem die Gründe für die Höhe dieser Geldbusse erläutert werden - Bestätigende Entscheidung - Ausschluß
(EG-Vertrag, Artikel 173)
Leitsätze
Ein Unternehmen, das Klage gegen eine Entscheidung erhoben hat, mit der wegen Verstosses gegen die Wettbewerbsregeln eine Geldbusse gegen dieses Unternehmen festgesetzt wurde, kann ein Schreiben, mit dem die Kommission seinen Antrag auf Herabsetzung dieser Geldbusse ablehnt und in dem sie die Gründe für deren Höhe erläutert, nicht anfechten. Ein solches Schreiben ist nämlich eine Entscheidung, die die Entscheidung über die Festsetzung der Geldbusse nur bestätigt und die die sich aus dem Erlaß dieser Entscheidung ergebende Rechtsstellung des Unternehmens nicht ändert.
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