Leitsätze
Schlüsselwörter
Nichtigkeitsklage - Klage gegen eine im Rahmen des EGKS-Vertrags erlassene Entscheidung - Klageerhebung durch einen Vorsitzenden der Gewerkschaftsvertretung eines Unternehmens - Unzulässigkeit
(EGKS-Vertrag, Artikel 33; EG-Vertrag, Artikel 173)
Leitsätze
Eine Nichtigkeitsklage gegen eine im Rahmen des EGKS-Vertrags erlassene Entscheidung kann nicht von einem Vorsitzenden der Gewerkschaftsvertretung eines Unternehmens, die durch diese Entscheidung beeinträchtigt wird, rechtmässig erhoben werden, da er in Artikel 33 EGKS-Vertrag, der die Rechtssubjekte, die zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage befugt sind, abschließend aufzählt, nicht erwähnt ist und Artikel 173 EG-Vertrag auf eine solche Klage nicht anwendbar ist.
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