Leitsätze
Schlüsselwörter
Verfahren - Weitergabe eigener Schriftsätze durch eine Partei an Dritte - Zulässigkeit - Grenzen
Leitsätze
$$In den Verfahren vor den Gemeinschaftsgerichten gibt es weder einen Grundsatz noch eine Vorschrift, wonach es den Parteien eines Verfahrens erlaubt oder untersagt wäre, ihre eigenen Schriftsätze Dritten zugänglich zu machen. Abgesehen von Ausnahmefällen, in denen die Verbreitung eines Schriftstücks die ordnungsgemäße Rechtspflege beeinträchtigen könnte, steht es den Parteien grundsätzlich frei, ihre eigenen Schriftsätze Dritten zugänglich zu machen. (vgl. Randnr. 10)
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