Schlüsselwörter
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Anwendbare Rechtsvorschriften - Bestimmung nach dem Gemeinschaftsrecht - Arbeitnehmer, der selbständige Tätigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten ausübt und im Gebiet eines dieser Staaten wohnt - Grundsatz der Anwendbarkeit nur eines Rechts - Kein Verstoß gegen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - Vereinfachtes Verfahren
(Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 104 § 3; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 14a Nummer 2)
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