7.2.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/24
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. Dezember 2008 — Nardone/Kommission
(Rechtssache T-57/99) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Schadensersatzklage - Berufskrankheit - Gefährdung durch Asbest und andere Stoffe)
(2009/C 32/43)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Albert Nardone (Piétrain, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi, dann Rechtsanwalt L. Levi)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall im Beistand von Rechtsanwalt J.-L. Fagnart)
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger dadurch entstanden sein soll, dass er aufgrund schuldhaften Verhaltens der Kommission einer durch Asbeststaub verunreinigten Luft ausgesetzt worden sei
Tenor
1.
Die Kommission wird verurteilt, Herrn Albert Nardone eine Entschädigung in Höhe von 66 000 Euro zu zahlen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 160 vom 5.6.1999.
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