Leitsätze
Schlüsselwörter
Verfahren - Klagefristen - Berechnung durch den Kläger in eigener Verantwortung - Von einem Beamten der Kanzlei erteilte Auskünfte - Unbeachtlich
(Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 101 f.)
Leitsätze
$$Die Berechnung der Klagefrist ist Sache des Klägers. Es gehört nicht zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Beamten in der Kanzlei des Gerichts, sich hierzu zu äußern. (vgl. Randnr. 26)
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