21.4.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 118/21
Urteil des Gerichts vom 7. März 2012 — British Aggregates/Kommission
(Rechtssache T-210/02 RENV) (1)
(Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf Granulate im Vereinigten Königreich - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben - Vorteil - Selektivität)
2012/C 118/33
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: British Aggregates (Lanark, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: C. Pouncey, J. Coombes, Solicitors, und Rechtsanwalt L. Van Den Hende)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Afonso, J. Flett und B. Martenczuk)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: zunächst T. Harris, dann S. Ossowski im Beistand von M. Hall und G. Facenna, Barristers)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2002) 1478 final der Kommission vom 24. April 2002 betreffend die staatliche Beihilfe N 863/01 — Vereinigtes Königreich/Granulatabgabe
Tenor
1.
Die Entscheidung C(2002) 1478 final der Kommission vom 24. April 2002 betreffend die staatliche Beihilfe N 863/01 — Vereinigtes Königreich/Granulatabgabe wird, soweit sie nicht die Freistellung für Nordirland betrifft, für nichtig erklärt.
2.
Die Europäische Kommission trägt die ihr selbst und die der British Aggregates Association in den Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht entstandenen Kosten.
3.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die ihm in den Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 219 vom 14.9.2002.
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