Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 13. Oktober 2005 − Fintecna/Kommission
(Rechtssache T-249/02)
„Europäischer Sozialfonds – Kürzung eines Zuschusses – Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlung – Vorbereitende Handlung – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung – Schreiben der Kommission zur Berichtigung des Restbetrags der operationellen Programme, für die der Gemeinschaftszuschuss bewilligt worden war – Fehlende Endgültigkeit – Ausschluss (Artikel 230 EG; Verordnung Nr. 4253/88 des Rates, Artikel 24 Absatz 1) (vgl. Randnrn. 40-41, 43)
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 31. März 2000 über mehrere Zuschüsse des Europäischen Sozialfonds (ESF), die für verschiedene operationelle Programme im Rahmen des Gemeinsamen Förderkonzepts zur Erreichung der Ziele Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 4 in Italien (Centro-Nord und Mezzogiorno) bewilligt worden waren
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Beklagten.
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