8.11.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 285/33
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. September 2008 — Kahla/Thüringen Porzellan/Kommission
(Rechtssache T-20/03) (1)
(Staatliche Beihilfen - Bestehende oder neue Beihilfe - Unternehmen in Schwierigkeiten - Grundsatz der Rechtssicherheit - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Kriterium des privaten Kapitalgebers - Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Voraussetzungen)
(2008/C 285/58)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Kahla/Thüringen Porzellan GmbH (Kahla, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Schütte und S. Zühlke)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: V. Kreuschitz und V. Di Bucci im Beistand von Professor C. Koenig)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/643/EG der Kommission vom 13. Mai 2003 über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Kahla Porzellan GmbH und der Kahla/Thüringen Porzellan GmbH (ABl. L 227, S. 12), soweit diese Entscheidung die zugunsten der Kahla/Thüringen Porzellan GmbH gewährten Finanzhilfen betrifft
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kahla/Thüringen Porzellan GmbH trägt ihre eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten der Kommission. Die Kommission trägt zwei Drittel ihrer eigenen Kosten.
3.
Das Land Thüringen und die Bundesrepublik Deutschland tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 70 vom 22.3.2003.
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