Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 18. Januar 2006 − Regione Marche/Kommission
(Rechtssache T‑107/03)
(„Integriertes Mittelmeerprogramm [IMP] für die Region Marken [Italien] – Einstellung eines finanziellen Zuschusses – Nicht zuschussfähige Ausgaben – Nichtigkeitsklage – Fehlende Rechtsgrundlage – Vertrauensschutz – Fehlende Begründung“)
1. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Integrierte Mittelmeerprogramme (Verordnung Nr. 2088/85 des Rates) (vgl. Randnrn. 92, 94, 97, 100)
2. Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Vertrauensschutz – Voraussetzungen (vgl. Randnr. 129)
3. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Integrierte Mittelmeerprogramme (vgl. Randnrn. 142-143)
4. Handlungen der Organe – Begründungspflicht – Umfang (Artikel 253 EG) (vgl. Randnr. 149)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die sich aus einem Schreiben vom 18. Dezember 2002 an die italienische Regierung über die Einstellung eines im Rahmen des Integrierten Mittelmeerprogramms (IMP) für die Region Marken (Italien) gewährten finanziellen Zuschusses der Gemeinschaft ergibt
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
Full & Egal Universal Law Academy