Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 31. Januar 2006 − Albrecht u. a./Kommission
(Rechtssache T-251/03)
„Gesundheitspolizei – Tierarzneimittel – Waren, die Benzathin-Benzylpenicillin enthalten – Entscheidung der Kommission, mit der die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen angeordnet wird – Zuständigkeit“
Rechtsangleichung – Tierarzneimittel – Genehmigung für das Inverkehrbringen (Artikel 5 Absatz 1 EG; Richtlinie 2001/82 des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 35; Richtlinie 81/851 des Rates, Artikel 20) (vgl. Randnrn. 81, 87, 89, 92)
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2003) 1404 der Kommission vom 22. April 2003 über die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln mit dem Inhaltsstoff Benzathin-Benzylpenicillin zur intramuskulären/subkutanen Verabreichung bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tierarten
Tenor
Die Entscheidung C (2003) 1404 der Kommission vom 22. April 2003 über die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln mit dem Inhaltsstoff Benzathin-Benzylpenicillin zur intramuskulären/subkutanen Verabreichung bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tierarten wird für nichtig erklärt.
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerinnen.
Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
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