Beschluss des Gerichts (Fünfte erweiterte Kammer) vom 27. Januar 2006 − Van Mannekus/Rat
(Rechtssache T-280/03)
„Dumping – Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit mit Ursprung in China – Änderung zuvor eingeführter Antidumpingmaßnahmen – Nichtigkeitsklage – Einrede der Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Artikel 230 Absatz 4 EG) (vgl. Randnrn. 108-116, 121)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 986/2003 des Rates vom 5. Juni 2003 zur Änderung der mit der Verordnung (EG) Nr. 360/2000 auf die Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten Antidumpingmaßnahmen (ABl. L 143, S. 5)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates.
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
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