Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 7. Juli 2006 – Juchem u. a. / Parlament und Rat
(Rechtssache T‑321/03)
„Schadensersatzklage – Außervertragliche Haftung – Verkehr mit Mischfuttermitteln – Tatsächlicher Schaden“
Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Tatsächlicher und sicherer Schaden (Artikel 235 EG und 288 Absatz 2 EG; Richtlinie 2002/2 des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 1 Nummern 1 Buchstabe b und 4) (vgl. Randnrn. 19, 27-29, 35)
Gegenstand
Klage auf Ersatz des den Klägern angeblich durch die Richtlinie 2002/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie 79/373/EWG des Rates über den Verkehr mit Mischfuttermitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 91/357/EWG der Kommission (ABl. L 63, S. 23) entstandenen Schadens
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger sowie das Parlament und der Rat tragen ihre eigenen Kosten.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.
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