27.2.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 51/30
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. Januar 2010 — Co-Frutta/Kommission
(Verbunde Rechtssachen T-355/04 und T-446/04) (1)
(Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend den gemeinschaftlichen Bananeneinfuhrmarkt - Stillschweigende Verweigerung, der eine ausdrückliche Verweigerung folgt - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen eines Dritten - Wahrung der Fristen - Vorherige Zustimmung des Mitgliedstaats - Begründungspflicht)
2010/C 51/57
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Co-Frutta Soc. coop. (Padua, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. Viscardini und G. Donà)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst vertreten durch L. Visaggio und P. Aalto, dann durch P. Aalto und L. Prete)
Gegenstand
Nichtigerklärung, in der Rechtssache T-355/04, der Entscheidung der Kommission vom 28. April 2004, mit der ein Erstantrag auf Zugang zu den Daten über die in der Gemeinschaft als Bananeneinführer eingetragenen Marktbeteiligten abgelehnt wurde, und der stillschweigenden Entscheidung der Kommission, mit der der Zweitantrag auf Zugang abgelehnt wurde, sowie, in der Rechtssache T-446/04, der ausdrücklichen Entscheidung der Kommission vom 10. August 2004, mit der der Zugang zu diesen Daten abgelehnt wurde
Tenor
1.
Die Klage in der Rechtssache T-355/04 ist erledigt.
2.
Die Klage in der Rechtssache T-446/04 wird abgewiesen.
3.
Die Co-Frutta Soc. coop. trägt die Kosten.
(1) ABl. C 262 vom 23.10.2004.
Full & Egal Universal Law Academy