8.3.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 64/34
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. Januar 2008 — Strack/Kommission
(Rechtssache T-394/04) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsjahr 2003 - Vergabe prioritärer Punkte - Ablehnung der Beförderung)
(2008/C 64/53)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Guido Strack (Wasserliesch, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt J. Mosar, dann Rechtsanwälte F. Gengler und P. Goergen)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und H. Krämer)
Gegenstand
Aufhebung des in Bezug auf den Kläger durchgeführten Beförderungsverfahrens für das Jahr 2003, der Vergabe der Punkte im Rahmen dieses Verfahrens und der darauf ergangenen Entscheidung, den Kläger nicht zu befördern
Tenor
1.
Die Entscheidung über die Vergabe prioritärer Punkte an den Kläger für das Beförderungsverfahren 2003 und die Entscheidung, ihn in diesem Verfahren nicht zu befördern, werden aufgehoben.
2.
Die Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 300 vom 4.12.2004.
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