6.11.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/20
Urteil des Gerichts vom 13. September 2010 — Éditions Jacob/Kommission
(Rechtssache T-452/04) (1)
(Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Französischsprachiges Verlagswesen - Entscheidung, mit der der Zusammenschluss unter der Bedingung der Weiterveräußerung von Vermögenswerten für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Entscheidung über die Zulassung des Käufers der weiterveräußerten Vermögenswerte - Nichtigkeitsklage eines nicht ausgewählten Käuferkandidaten - Unabhängigkeit des Bevollmächtigten - Verordnung (EG) Nr. 4064/89)
2010/C 301/30
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Éditions Odile Jacob SAS (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. van Weert, O. Fréget, M. Struys, M. Potel und L. Eskenazi)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Whelan, O. Beynet, A. Bouquet und F. Arbault, dann A Bouquet und O. Beynet)
Streithelferinnen zur Unterstützung der Beklagten: Wendel Investissement SA (Paris) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte C. Couadou und M. Trabucchi, dann Rechtsanwälte M. Trabucchi und F. Gordon), Lagardère SCA (Paris) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte A. Winckler, I. Girgenson und S. Sorinas Jimeno, dann Rechtsanwälte A. Winckler, F. de Bure und J.-B. Pinçon)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung (2004) D/203365 der Kommission vom 30. Juli 2004 über die Zulassung von Wendel Investissement als Erwerber der gemäß der Entscheidung 2004/422/EG der Kommission vom 7. Januar 2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Sache COMP/M.2978 — Lagardère/Natexis/VUP) (ABl. L 125, S. 54) veräußerten Vermögenswerte
Tenor
1.
Die Entscheidung (2004) D/203365 der Kommission vom 30. Juli 2004 über die Zulassung der Wendel Investissement SA als Erwerber der gemäß der Entscheidung 2004/422/EG der Kommission vom 7. Januar 2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Sache COMP/M.2978 — Lagardère/Natexis/VUP) veräußerten Vermögenswerte wird für nichtig erklärt.
2.
Die Europäische Kommission und die Lagardère SCA tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten von Éditions Odile Jacob SAS.
3.
Wendel Investissement trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 45 vom 19.2.2005.
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