25.10.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 272/16
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. September 2008 — Evropaïki Dynamiki/Kommission
(Rechtssache T-465/04) (1)
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Informationsdienstleistungen und damit zusammenhängende Lieferungen für die Informationssysteme der Generaldirektion Fischerei - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Begründungspflicht)
(2008/C 272/28)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Korogiannakis)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst K. Banks, dann M. Wilderspin und E. Manhaeve)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 15. September 2004, mit der das Gebot, das die Klägerin im Rahmen einer Ausschreibung für Informationsdienstleistungen und damit zusammenhängende Lieferungen für die Informationssysteme der Generaldirektion Fischerei abgegeben hatte, zurückgewiesen und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde
Tenor
1.
Die Entscheidung der Kommission, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens FISH/2004/02 das Gebot der Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE abzulehnen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, wird für nichtig erklärt.
2.
Die Kommission trägt die gesamten Kosten.
(1) ABl. C 57 vom 5.3.2005.
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