24.5.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 128/32
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. April 2008 — Michail/Kommission
(Rechtssache T-486/04) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Anfechtungsklage - Beistandspflicht - Mobbing)
(2008/C 128/68)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Christos Michail (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Meïdanis)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und H. Tserepa-Lacombe im Beistand zunächst von Rechtsanwalt V. Kasparian, dann von Rechtsanwältin I. Antypas)
Gegenstand
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 20. März 2004, mit der ein vom Kläger auf der Grundlage von Art. 24 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften gestellter Antrag auf Beistand stillschweigend abgelehnt wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Christos Michail trägt die Hälfte seiner eigenen Kosten.
3.
Die Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten von Herrn Michail.
(1) ABl. C 57 vom 5.3.2005.
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