5.7.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 171/31
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 21. Mai 2008 — Belfass/Rat
(Rechtssache T-495/04) (1)
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Offenkundiger sachlicher Irrtum - Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlich günstigste Angebot - Ungewöhnlich niedriges Angebot - Art. 139 Abs. 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 - Einrede der Rechtswidrigkeit - Verdingungsunterlagen - Zulässigkeit)
(2008/C 171/55)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Belfass SPRL (Forest, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: B. Driessen und A. Vitro)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 13. Oktober 2004, mit der die beiden Angebote der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens UCA-033/04 abgelehnt wurden, und auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch das Verhalten des Rates entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 13. Oktober 2004, mit der die Angebote der Belfass SPRL im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens UCA-033/04 abgelehnt wurden, wird für nichtig erklärt, soweit mit ihr das Angebot von Belfass in Bezug auf das Los 2 abgelehnt wird.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 57 vom 5.3.2005.
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