Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 18. April 2007 – House of Donuts/HABM – Panrico (House of donuts)
(Verbundene Rechtssachen T-333/04 und T-334/04)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Angemeldete Gemeinschaftsbildmarken ‚House of Donuts‘ – Ältere nationale Wortmarken ‚DONUT‘ und ältere nationale Bildmarken ‚donuts‘ – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 57‑59)
Gegenstand
Zwei Klagen gegen die Entscheidungen der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Mai 2004 (Sachen R 1034/2001‑4 und R 1036/2001‑4) zu Widerspruchsverfahren zwischen der Panrico SA und der House of Donuts International
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
House of Donuts International
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke „House of donuts“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 32 und 42 – Anmeldung Nr. 474486
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Panrico SA
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Spanische Wort- und Bildmarken „DONUT“ und „donuts“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 32 und 42
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der Streithelferin.
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