Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 5. April 2006 − Kachakil Amar/HABM (Länglicher Umriss mit dreieckigem Ende)
(Rechtssache T-388/04)
„Gemeinschaftsmarke – Bildmarke in der Form eines länglichen Umrisses mit dreieckigem Ende – Zurückweisung der Anmeldung – Fehlende Unterscheidungskraft – Erwerb von Unterscheidungskraft durch Benutzung“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 3) (vgl. Randnrn. 39-42)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Juli 2004 (R 175/2004-1), mit der die Anmeldung einer Bildmarke in der Form eines länglichen Umrisses mit dreieckigem Ende als Gemeinschaftsmarke zurückgewiesen wurde
Angaben zur Rechtssache
Anmelder der Gemeinschaftsmarke:
Habib Kachakil Amar
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke, bestehend aus einem länglichen schwarzen Umriss mit dreieckigem Ende, für Waren der Klasse 25 – Anmeldung Nr. 3235157
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten.
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