Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 17. Februar 2006 − Kommission/TRENDS u. a.
(Rechtssache T‑448/04)
(„Schiedsklausel – Einrede der Unzulässigkeit – Klage gegen Gesellschafter“)
1. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Artikel 238 EG und 240 EG) (vgl. Randnrn. 32, 34-35)
2. Verfahren – Mehrere Beklagte (vgl. Randnr. 43)
Gegenstand
Antrag der Kommission auf Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung des überschüssigen finanziellen Beitrags, den die Europäische Gemeinschaft aufgrund der beiden im Rahmen der Durchführung des Gemeinschaftsprogramms „Telematics applications of common interest“ geschlossenen Verträge gezahlt hat
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie gegen Herrn Tillis, Herrn Kontaratos, Herrn Argyrakos, Herrn Petrakis und Frau Koutroumpa gerichtet ist.
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die Herrn Tillis im Zusammenhang mit seiner Einrede der Unzulässigkeit entstanden sind.
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