24.5.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 128/2
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 8. April 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Schweden
(Rechtssache C-167/05) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 90 Abs. 2 EG - Inländische Abgaben auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten - Abgaben, die geeignet sind, andere Produktionen mittelbar zu schützen - Verbot der Ungleichbehandlung im Wettbewerb miteinander stehender eingeführter und inländischer Erzeugnisse - Verbrauchsteuern - Unterschiedliche Besteuerung von Wein und Bier - Beweislast)
(2008/C 128/02)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: L. Ström van Lier, K. Gross, K. Simonsson und R. Lyal)
Beklagter: Königreich Schweden (Bevollmächtigte: K. Wistrand)
Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Republik Lettland (Bevollmächtigte: E. Balode-Buraka und E. Broks)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 90 Abs. 2 EG — Innerstaatliche Besteuerung von Alkohol und alkoholischer Getränke, die Wein stärker belastet als Bier
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
3.
Die Republik Lettland trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 171 vom 9.7.2005.
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