26.1.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 22/4
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 29. November 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-404/05) (1)
(Verordnung [EWG] Nr. 2092/91 - Landwirtschaftliche Erzeugnisse des ökologischen Landbaus - Private Kontrollstellen - Erfordernis einer Niederlassung oder dauerhaften Infrastruktur im Mitgliedstaat der Erbringung der Leistung - Rechtfertigungsgründe - Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 55 EG - Verbraucherschutz)
(2008/C 22/06)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: E. Traversa und G. Braun)
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: M. Lumma und C. Schulze-Bahr)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Artikel 49 EG — Dienstleistungsfreiheit — Erfordernis, dass Kontrollstellen im Bereich des ökologischen Landbaus, die in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen sind, einen Geschäftssitz oder eine andere dauerhafte Infrastruktur in Deutschland haben
Tenor
1.
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit der Forderung, dass in einem anderen Mitgliedstaat zugelassene private Kontrollstellen für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus im deutschen Hoheitsgebiet eine Niederlassung unterhalten müssen, damit sie dort Kontrollleistungen erbringen können, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 EG verstoßen.
2.
Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.
(1) ABl. C 10 vom 14.1.2006.
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