Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 4. Oktober 2007 – Naipes Heraclio Fournier/HABM
(Rechtssache C‑311/05 P)
„Rechtsmittel – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Gemeinschaftsmarke – Bildmarken mit der Darstellung eines ‚Schwertes‘, eines ‚Stab-Reiters‘ und eines ‚Schwert-Königs‘ eines Kartenspiels – Nichtigerklärung der Marke“
Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage vor dem Gemeinschaftsrichter – Zuständigkeit des Gerichts (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 63) (vgl. Randnrn. 39, 42-43)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 11. Mai 2005, Naipes Heraclio Fournier/HABM (Streithelferin: France Cartes SAS) (verbundene Rechtssachen T‑160/02 bis T‑162/02), mit dem das Gericht die Klagen gegen drei Entscheidungen der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 28. Februar 2002, mit denen Anträgen der Société France Cartes SAS auf Nichtigerklärung von drei Bildmarken der Rechtsmittelführerin stattgegeben worden war, abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Naipes Heraclio Fournier SA trägt die Kosten.
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