Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 16. November 2006 – Kommission/Spanien
(Rechtssache C-357/05)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/55/EG – Erdgasbinnenmarkt – Nicht fristgerechte Umsetzung“
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Artikel 226 EG) (vgl. Randnr. 6)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG (ABl. L 176, S. 57) nachzukommen
Tenor
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG verstoßen, dass es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
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