Beschluss des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 11. Oktober 2007 – Wilfer/HABM
(Rechtssache C‑301/05 P)
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Wortzeichen ‚ROCKBASS‘ –Zurückweisung der Anmeldung – Erledigung der Hauptsache“
Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Erledigung der Hauptsache (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 63) (vgl. Randnr. 20 und Tenor)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 8. Juni 2005, Wilfer/HABM (T‑315/03), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung, die Anmeldung der Marke „ROCKBASS“ zurückzuweisen, abgewiesen hat – Beschreibender Charakter der Marke
Tenor
1.
Das von Herrn Wilfer eingelegte Rechtsmittel ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Herr Wilfer trägt die Kosten der vorliegenden Instanz.
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