BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Siebte Kammer)
22. Januar 2007
Rechtssache C‑373/05 P
Bart Nijs
gegen
Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften
„Rechtsmittel – Beamte – Entscheidung, einen Beamten nicht nach Besoldungsgruppe LA 5 zu befördern – Vorherige Beschwerde – Gleicher Gegenstand und Grund – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“
Gegenstand: Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 26. Mai 2005, Nijs/Rechnungshof (T‑377/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Aufhebung der Entscheidung des Rechnungshofs, ihn im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2003 nicht nach Besoldungsgruppe LA 5 (Übersetzer-Überprüfer) zu befördern, als unzulässig abgewiesen hat
Entscheidung: Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Nijs trägt die Kosten.
Leitsätze
Beamte – Klage – Vorherige Verwaltungsbeschwerde – Fehlen – Unzulässigkeit
(Beamtenstatut, Art. 90 Abs. 2 und 91 Abs. 2)
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