Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 7. November 2006 – ASAJA u. a./Rat
(Rechtssache C‑418/05 P)
„Rechtsmittel – Verordnung (EG) Nr. 864/2004 – Nichtigkeitsklage – Stützungsregelung für Olivenöl – Natürliche Personen und juristische Personen – Kein individuelles Betroffensein“
Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit (Artikel 225 EG; Satzung des Gerichtshofes, Artikel 58 Absatz 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Absatz 1 Buchstabe c) (vgl. Randnrn. 21 bis 23)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. September 2005 in den verbundenen Rechtssachen T‑295/04 bis T‑297/04, ASAJA u. a./Rat, durch den die Klagen auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 864/2004 des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zu ihrer Anpassung infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zur Europäischen Union (ABl. L 161, S. 48) für unzulässig erklärt worden sind
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Rechtsmittelführer tragen die Kosten.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.
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