Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 6. Oktober 2006 – De Graaf und Daniels/Belgische Staat
(Rechtssache C‑436/05)
„Vorabentscheidungsersuchen – Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen – In einem eine sachdienliche Beantwortung ausschließenden Zusammenhang gestellte Fragen (Artikel 234 EG) (vgl. Randnrn. 7-11)
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Hof van beroep te Antwerpen – Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (ABl. 1997, L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung – Sachlicher Geltungsbereich – Von einem Mitgliedstaat zur Finanzierung seines Systems der sozialen Sicherheit erhobene Krisenzusatzabgabe – Verpflichtung, die Abgabe selbst im Fall der Pflichtversicherung nach einem anderen System der sozialen Sicherheit als dem des Wohnsitzstaats zu zahlen – Vereinbarkeit mit Artikel 39 EG
Tenor
Das vom Hof van beroep te Antwerpen mit Entscheidung vom 29. November 2005 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig.
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