19.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 340/33
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 20. September 2011 — Fouwels u. a./Kommission
(Rechtssache F-8/05 REV)
(Öffentlicher Dienst - Verfahren - Wiederaufnahmeantrag - Art. 119 der Verfahrensordnung des Gerichts - Entscheidung des Gerichts - Antrag auf Wiederaufnahme eines mit Streichungsbeschluss infolge einer Klagerücknahme abgeschlossenen Verfahrens - Rechtskraft - Fehlen - Von Amts wegen geprüfte Unzulässigkeit)
2011/C 340/64
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Antragsteller: Martine Fouwels u. a. (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, C. Bernard-Glanz und A. Blot)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)
Streithelfer zur Unterstützung der Antragsgegnerin: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und J. Herrmann)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Wiederaufnahme des mit Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 16. September 2010 in den verbundenen Rechtssachen F-8/05 und F-10/05 abgeschlossenen Verfahrens
Tenor des Urteils
1.
Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen.
2.
Die Antragsteller tragen die Kosten der Europäischen Kommission.
3.
Der Rat der Europäischen Union, Streithelfer im Wiederaufnahmeverfahren, trägt seine eigenen Kosten.
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