27.8.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 252/47
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 14. Dezember 2010 — Michail/Kommission
(Rechtssache F-67/05 RENV)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungsverfahren für das Jahr 2003 - Anfechtungsklage - Schadensersatzklage)
2011/C 252/99
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Christos Michail (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Meïdanis)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Currall und K. Herrmann, sodann J. Currall und K. Herrmann, im Beistand der Rechtsanwälte E. Bourtzalas und I. Antypas)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für den Beurteilungszeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 2003 und auf Schadensersatz (vormals T-284/05) — Nach Aufhebung des Urteils zurückverwiesene Rechtssache (T-49/08 P)
Tenor des Urteils
1.
Die Beurteilung der beruflichen Entwicklung von Herrn Michail für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 2003 wird aufgehoben.
2.
Die Europäische Kommission wird verurteilt, an Herrn Michail 1 000 Euro als Schadensersatz zu zahlen.
3.
Die Europäische Kommission trägt die gesamten Kosten.
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