16.4.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 120/11
Urteil des Gerichts vom 8. März 2011 — World Wide Tobacco España/Kommission
(Rechtssache T-37/05) (1)
(Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung der Preise und Aufteilung des Marktes - Geldbußen - Abschreckungswirkung - Gleichbehandlung - Mildernde Umstände - Obergrenze von 10 % des Umsatzes - Zusammenarbeit)
2011/C 120/27
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: World Wide Tobacco España, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte M. Odriozola Alén, M. Marañon Hermoso und A. Emch, dann Rechtsanwälte M. Odriozola Alén, M. Barrantes Diaz und A. João Vide)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre und É. Gippini Fournier)
Gegenstand
Antrag auf Herabsetzung der Geldbuße, die der Klägerin in der Entscheidung K(2004) 4030 endg. der Kommission vom 20. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 Absatz 1 [EG] (Sache COMP/C.38.238/B.2 — Rohtabak — Spanien) auferlegt wurde
Tenor
1.
Die der World Wide Tobacco España, SA in Art. 3 der Entscheidung K(2004) 4030 endg. der Kommission vom 20. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 Absatz 1 [EG] (Sache COMP/C.38.238/B.2 — Rohtabak — Spanien) auferlegte Geldbuße wird auf 1 579 500 Euro festgesetzt.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
World Wide Tobacco España trägt drei Viertel ihrer eigenen Kosten und drei Viertel der Kosten der Europäischen Kommission; diese trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten und ein Viertel der Kosten von World Wide Tobacco España.
(1) ABl. C 82 vom 2.4.2005.
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