26.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 347/26
Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 2011 — Agroexpansión/Kommission
(Rechtssache T-38/05) (1)
(Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Preisfestsetzung und Marktaufteilung - Geldbußen - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Obergrenze von 10 % des Umsatzes - Abschreckungswirkung - Gleichbehandlung - Mildernde Umstände - Zusammenarbeit)
2011/C 347/37
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Agroexpansión, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Folguera Crespo und P. Vidal Martínez)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre, É. Gippini Fournier und J. Bourke)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2004) 4030 endg. der Kommission vom 20. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 Absatz 1 [EG] (Sache COMP/C.38.238/B.2 — Rohtabak — Spanien) sowie Herabsetzung der gegen die Klägerin mit dieser Entscheidung verhängten Geldbuße
Tenor
1.
Der Betrag der in Art. 3 der Entscheidung K(2004) 4030 endg. der Kommission vom 20. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 Absatz 1 [EG] (Sache COMP/C.38.238/B.2 — Rohtabak — Spanien) gegen die Agroexpansión SA verhängten Geldbuße wird auf 2 430 000 Euro festgesetzt.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Agroexpansión trägt jeweils neun Zehntel ihrer eigenen Kosten und der Kosten der Europäischen Kommission; diese trägt jeweils ein Zehntel ihrer eigenen Kosten und der Kosten der Klägerin.
(1) ABl. C 82 vom 2.4.2005.
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