15.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/44
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2008 — Franchet und Byk/Kommission
(Rechtssache T-48/05) (1)
(Außervertragliche Haftung - Öffentlicher Dienst - Untersuchungen des OLAF - Fall „Eurostat“ - Weiterleitung von Informationen betreffend Sachverhalte, die zu strafrechtlicher Verfolgung Anlass geben können, an die nationalen Gerichtsbehörden - Keine Vorabinformation der betroffenen Beamten und des Überwachungsausschusses des OLAF - Indiskretionen an die Presse - Verbreitung durch OLAF und die Kommission - Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung - Immaterieller Schaden - Kausalzusammenhang)
(2008/C 209/75)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Yves Franchet (Nizza, Frankreich) und Daniel Byk (Luxembourg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: J.-F. Pasquier)
Gegenstand
Antrag auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der durch Fehlverhalten der Kommission und des OLAF im Rahmen der Untersuchungen im Fall „Eurostat“ entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Kommission wird verurteilt, an die Herren Yves Franchet und Daniel Byk 56 000 Euro zu zahlen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 93 vom 16.4.2005.
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