21.11.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/37
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 2. Oktober 2009 — Estland/Kommission
(Rechtssache T-324/05) (1)
(Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Übergangsmaßnahmen aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten - Verordnung [EG] Nr. 832/2005 über die Feststellung der Überschussmengen an Zucker, Isoglucose und Fructose - Nichtigkeitsklage - Kollegialprinzip - Begriff „Bestände“ - Umstände, unter denen die Bestände gebildet wurden - Begründung - Ordnungsgemäße Verwaltung - Guter Glaube - Diskriminierungsverbot - Eigentumsrecht - Verhältnismäßigkeit)
2009/C 282/69
Verfahrenssprache: Estnisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Republik Estland (Prozessbevollmächtigter: L. Uibo)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst L. Visaggio und E. Randvere, dann T. van Rijn, H. Tserepa-Lacombe und E. Randvere)
Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Republik Lettland (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Balode-Buraka, dann L. Ostrovska und K. Drēviņa)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 832/2005 der Kommission vom 31. Mai 2005 über die Feststellung der Überschussmengen an Zucker, Isoglucose und Fructose für die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei (ABl. L 138, S. 3)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Republik Estland trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
3.
Die Republik Lettland trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 271 vom 29.10.2005.
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