1.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 180/43
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. Juni 2009 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-369/05) (1)
(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen im Weinsektor - Beihilfen zur Verbesserung der Produktion und der Vermarktung von Honig - Begriff der im Rahmen der Anwendung des Plans erlittenen Einkommenseinbußen - Art. 13 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 1493/1999 - Begriff der Interventionen zur Regulierung der Agrarmärkte - Art. 2 Abs. 2 der Verordnung [EG] Nr. 1258/1999)
2009/C 180/78
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: F. Díez Moreno, abogado del Estado)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: F. Jimeno Fernández)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/555/EG der Kommission vom 15. Juli 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 188, S. 36), soweit mit ihr bestimmte vom Königreich Spanien im Wein- und Honigsektor getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 296 vom 26.11.2005.
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