26.9.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 233/14
Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 29. Juni 2009 — Athinaïki Techniki/Kommission
(Rechtssache T-94/05) (1)
(Staatliche Beihilfe - Beschwerde - Entscheidung, der Beschwerde nicht weiter nachzugehen - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Rücknahme der angefochtenen Entscheidung - Erledigung der Hauptsache)
2009/C 233/24
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Athinaïki Techniki AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: S. Pappas, Rechtsanwalt)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: D. Triantafyllou)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Athens Resort Casino AE Symmetochon (Marrousi, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: F. Carlin, Barrister, und N. Korogiannakis, Rechtsanwalt)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. Dezember 2004, der Beschwerde der Klägerin über eine staatliche Beihilfe, die die Hellenische Republik dem Hyatt-Regency-Konsortium im Rahmen des öffentlichen Auftrags „Casino Mont Parnès“ gewährt haben soll, nicht weiter nachzugehen
Tenor
1.
Die Hauptsache ist erledigt.
2.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die gesamten Kosten.
(1) ABl. C 106 vom 30.4.2005.
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