19.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 340/20
Beschluss des Gerichts vom 21. September 2011 — Internationaler Hilfsfonds/Kommission
(Rechtssache T-141/05 RENV) (1)
(Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente zum Vertrag LIEN 97-2011 - Verweigerung des Zugangs - Neue Prüfung im Laufe des Verfahrens - Einreichung einer getrennten Klage - Wegfall des Klageinteresses - Erledigung der Hauptsache)
2011/C 340/41
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Internationaler Hilfsfonds e. V. (Rosbach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Kaltenecker)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Costa de Oliveira und T. Scharf)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 14. Februar 2005, mit der dem Internationalen Hilfsfonds e. V. der vollständige Zugang zu den Akten betreffend den Vertrag LIEN 97-2011 verweigert wurde
Tenor
1.
Der Klageantrag des Internationalen Hilfsfonds e. V. auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14. Februar 2005, mit der sein Antrag auf Zugang zu den Akten zum Vertrag LIEN 97-2011 abgelehnt worden ist, ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Der Internationale Hilfsfonds trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
(1) ABl. C 143 vom 11.6.2005.
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