9.2.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 37/22
Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 22. November 2007 — V/Parlament
(Rechtssache T-345/05 R III)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Europäischen Parlaments - Antrag auf Aussetzung der Vollzugs - Kein fumus boni juris)
(2008/C 37/33)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragsteller: V (Prozessbevollmächtigte: J. Lofthouse, C. Hayes, Barristers, und M. Monan, Solicitor)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: H. Krück, D. Moore und M. Windisch)
Gegenstand
Antrag auf erneute Prüfung des ersten und des zweiten Antrags des Antragstellers auf Erlass einstweiliger Anordnungen, die durch Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. März und vom 27. Juni 2007, V/Parlament, T-345/05 R bzw. T-345/05 R II, in der amtlichen Sammlung nicht veröffentlicht, zurückgewiesen worden sind
Tenor
1.
Der Antrag auf Erlass einstweiliger Anordnungen wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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