12.1.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 8/15
Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 22. November 2007 — Investire Partecipazioni/Kommission
(Rechtssache T-418/05) (1)
(Nichtigkeitsklage - EFRE - Nicht anfechtbare Handlung - Vorbereitende Handlung - Unzulässigkeit)
(2008/C 8/28)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Investire Partecipazioni SpA (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. M. Roberti und A. Franchi)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und M. Velardo im Beistand von Rechtsanwalt G. Faedo)
Gegenstand
Nichtigerklärung der angeblich in zwei Schreiben der Generaldirektion „Regionalpolitik“ der Kommission vom 11. und 23. August 2005 enthaltenen und an die Ständige Vertretung der Italienischen Republik bei der Europäischen Union gerichteten Entscheidungen über die mangelnde Zuschussfähigkeit einer im Einheitlichen Programmplanungsdokument 1997-1999 für die Region Piemont (Italien) im Rahmen des Zieles 2 vorgesehenen Maßnahme im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die Investire Partecipazioni SpA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 22 vom 28.1.2006.
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