Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 6. März 2007 – Golf USA/HABM (GOLF USA)
(Rechtssache T-230/05)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GOLF USA – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 32-33, 45, 49-50)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. April 2005 (Sache R 823/2004‑2), mit der die angemeldete Wortmarke GOLF USA zurückgewiesen wurde
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Golf USA Inc.
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke GOLF USA für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 28 und 35 – Anmeldung Nr. 3073715
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Klägerin trägt die Kosten.
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