Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 12. Juni 2007 – MacLean-Fogg/HABM (LOKTHREAD)
(Rechtssache T-339/05)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke LOKTHREAD – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 51-55)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Juni 2005 (Sache R 1122/2004‑1) über die Eintragung der Wortmarke LOKTHREAD als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
MacLean-Fogg Co.
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke LOKTHREAD für Waren der Klasse 6 – Anmeldung Nr. 3440666
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die MacLean-Fogg Co. trägt die Kosten.
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