Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 – Annemans/Kommission
(Rechtssache T-411/05)
„Nichtigkeitsklage – Wettbewerb – Behandlung von Beschwerden – Verordnung (EG) Nr. 773/2004 – Schreiben der Kommission an den Beschwerdeführer – Einrede der Unzulässigkeit – Vorbereitende Maßnahme – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlung mit verbindlichen Rechtswirkungen (Art. 230 EG; Verordnung Nr. 773/2004 der Kommission, Art. 7 Abs. 1 und 2) (vgl. Randnrn. 31-35)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung, die in dem Schreiben der Kommission vom 5. September 2005 in der Sache COMP/39.225 enthalten sein soll, das sich auf die von Gerolf Annemans gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) bei der Kommission eingereichte Beschwerde bezieht
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Herr Annemans trägt die Kosten.
Full & Egal Universal Law Academy