15.10.2005
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 257/13
Klage, eingereicht am 29. Juli 2005 — IPK International — World Tourism Marketing Consultants/Kommission
(Rechtssache T-297/05)
(2005/C 257/26)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger(in/nen): IPK International — World Tourism Marketing Consultants GmbH (München, Deutschland) [Prozessbevollmächtigte(r): H.-J. Prieß, Rechtsanwalt, M. Niestedt, Rechtsanwalt und C. Pitschas, Rechtsanwalt]
Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge des/der Kläger(s)/Klägerin(nen)
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die Entscheidung der Kommission vom 13. Mai 2005 (Az.: ENTR/01/Audit/RVDZ/ss D(2005) 11382) über die Aufhebung der Bewilligung eines Zuschusses an die Klägerin in Höhe von 530.000 ECU im Rahmen des ECODATA-Projektes vom 4. August 1992 (Az.: 003977/XXIII/A3 — S92/DG/ENV8/LD/kz) für nichtig zu erklären;
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der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kommission bewilligte der Klägerin am 4. August 1992 einen Zuschuss in Höhe von 530.000 ECU für die Errichtung einer Datenbank für den ökologischen Fremdenverkehr in Europa. Diese Entscheidung wurde durch die Beklagte mit der angefochtenen Entscheidung vom 13. Mai 2005 aufgehoben.
Die Klägerin macht geltend, dass die angefochtene Entscheidung rechtswidrig sei. In der Begründung ihrer Klage führt die Klägerin aus, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebungsentscheidung nicht vorlägen, da die von der Kommission zur Rechtfertigung ihrer Entscheidung angeführten Gesichtspunkte sachlich unbegründet seien und darüber hinaus die Aufhebung der Zuschussbewilligung wegen Zeitablaufs nicht mehr möglich sei. Zusätzlich macht die Klägerin geltend, dass die angefochtene Entscheidung gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung sowie gegen den Grundsatz der Begründungspflicht nach Artikel 253 EG-Vertrag verstoße. Zuletzt rügt die Klägerin den Verstoß gegen das Verbot der Wiederholung für nichtig erklärte Entscheidungen.
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