Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 27. Februar 2007 – SP Entertainment Development/Kommission
(Rechtssache T‑44/05)
„Staatliche Beihilfen – Anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen (Art. 88 Abs. 2 EG und 230 EG) (vgl. Randnrn. 19-22, 25)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung, die in einem Schreiben der Kommission vom 20. Oktober 2004 über die Rückforderung der der Space Park Development GmbH & Co. KG von den deutschen Behörden gewährten staatlichen Beihilfe enthalten sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die Klägerin, die SP Entertainment Development GmbH, trägt die gesamten Kosten.
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