Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 3. April 2006 − International Institute for the Urban Environment/Kommission
(Rechtssache T‑74/05)
„Programm für Forschung und technologische Entwicklung ‚Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU‘ – Finanzierung durch die Gemeinschaft – Artikel 230 EG und 238 EG – Schiedsklausel – Antrag auf Nichtigerklärung – Zulässigkeit“
1. Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft (Artikel 230 EG und 249 EG) (vgl. Randnr. 33)
2. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 44 § 1 Buchstabe c) (vgl. Randnrn. 58, 61)
Gegenstand
Klage nach den Artikeln 230 EG und 238 EG betreffend die Vergütung, die der Kläger im Rahmen der Durchführung der beiden im Rahmen des Programms für Forschung und technologische Entwicklung „Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU“ geschlossenen Verträge IPS‑1999‑00016 und IPS‑1999‑00022 beansprucht
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten.
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