Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 22. November 2007 – Investire Partecipazioni / Kommission
(Rechtssache T-418/05)
„Nichtigkeitsklage – EFRE – Nicht anfechtbare Handlung – Vorbereitende Handlung – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Vorbereitende Handlungen (Art. 230 EG; Verordnung Nr. 4253/88 des Rates, Art. 24) (vgl. Randnrn. 32-33, 35-36)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung von Entscheidungen, die in zwei Schreiben der Generaldirektion „Regionalpolitik“ der Kommission vom 11. und 23. August 2005 an die Ständige Vertretung der Italienischen Republik bei der Europäischen Union enthalten sein sollen, die die mangelnde Zuschussfähigkeit einer im Einheitlichen Programmplanungsdokument 1997–1999 für die Region Piemont (Italien) im Rahmen des Zieles 2 vorgesehenen Maßnahme im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung betreffen
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die Investire Partecipazioni SpA trägt die Kosten.
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